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Samstag, 25. März 2017

Lieber "Gast": Geburtstagsgruß vom Hotel



Karte oder Brief machen sich immer gut für einen Gruß. (Bild: welliSi-made)


Für Unterkunftsbetriebe sind Grüße und Aktuelles ideal


Früher war es bei Hotels und anderen Urlaubs-Unterkunftsbetrieben oft gang und gäbe, dass die Gäste Grüße zu Weihnachten und häufig auch zum Geburtstag erhielten. Schöne Gelegenheiten, um sich als Feriendomizil wieder in Erinnerung zu rufen. Uns war es stets eine Freude, Ansichts-, Grußkarte oder Brief von unserem Urlaubshaus zu erhalten und damit gleich die schönen Ferientage noch einmal Revue passieren zu lassen. Natürlich schwingt bei solcher Aufmerksamkeit bei vielen Gästen gleich der Gedanke mit: „Da müssen wir unbedingt wieder einmal hinfahren!“

Damals war der Aufwand noch geringfügig höher als heute: Ansichtskarte des Ortes oder des Hauses plus Porto. Seit Jahren ist es viel einfacher. In den meisten Fällen kann man die Wünsche ohne viel Aufwand per E-Mail übermitteln. So viel Zeit sollte sein, weil jeder Gruß auch Basis-PR sind – gute PR, die allein ein bisschen Aufmerksamkeit und Empathie sowie wenig Zeit erfordern. Unabhängig davon ist es immer noch besonders schön, Postkarte oder Brief persönlich in Händen halten und lesen zu können!

Alles ist vor Ort gelistet

Das Adressieren ist kein Problem, weil aufgrund der für die Gemeinde erforderlichen Anmeldung im Betrieb die Daten vorhanden sind. Und wenn der Gast wollte, hat er auch seine Mailadresse hinterlassen. Im eigenen Rechensystem sind die Daten in der Regel ebenfalls erfasst, weil Rechnungen, Aufenthaltsdauer usw. auch für die Rechnung benötigt werden.
Wer es per E-Mail macht, kann ein schönes Foto oder eine Grußkarte einbinden und ein paar Zeilen, gerne mit persönlichen Hinweisen, schreiben und gleich mit aktuellen Hinweisen verbinden.

Zwei Beispiele: „Die besten Geburtstagswünsche aus Musterhausen. Alles Gute fürs neue Lebensjahr, liebe Frau Muster*. Ihnen und Familie einen schönen Tag!
Seit Ihrem Frühjahrsaufenthalt sind schon wieder einige Monate ins Land gegangen. Wir haben die Zeit genutzt, unsere Ferienwohnungen aufzuhübschen. Wenn Sie wieder einmal kommen, werden Sie überrascht sein. Ihre Gastgeber Hans und Inge Müller. Haus Seenreich – FeWos & Zimmer*.“

„Liebe Familie Muster, unser großes Christenfest kündigt sich an. Dazu wünschen wir Ihnen gerne Frohe Weihnachten, gemütliche Feiertage und ein gutes, gesundes neues Jahr! Ihre Gastgeber Jan und Birgit Schneider. Hotel Alpenglühen.
P. S. Hier hat es feste geschneit. Eine weiße Pracht. Inzwischen sind alle Loipen gespurt.“

Aktuelles mitteilen

Unabhängig von Feiertagen können Sie auf einer schönen Ansichtskarte oder einer Mail mit Foto auch Aktuelles mitteilen.

Zwei Beispiele: „Wir haben unseren früheren Saunabereich jetzt zu einer Wellnessoase mit Teebar, neu gestalteten Ruheräumen, Massage- und Kosmetikmöglichkeiten umgestaltet. Damit haben Sie zukünftig noch bessere Relaxmöglichkeiten in unserem Haus. Mit besten Grüßen und gerne auf ein Wiedersehen – ihre Gastgeber Hans und Inge Müller.

„Liebe Musters, in unserer Region gibt es ab 1. Mai eine neue Bonuskarte mit zahlreichen Vergünstigungen sowie Freifahrten auf den Bergbahnen und im öffentlichen Busverkehr der Region. Wir haben uns diesem Programm angeschlossen. Unsere Gäste erhalten die Karte kostenlos! Ihnen eine gute Zeit und viele Grüße von Ihren Gastgebern, Jan und Birgit Schneider.“

Glauben Sie nicht auch, dass sich Gäste freuen, solche Neuigkeiten aus „ihrem Urlaubsgebiet“ und Grüße von „ihren Gastgebern“ zu erhalten? (jw)

*Namen und Bezeichnungen sind zur besseren Darstellung frei erfunden! Ähnlichkeiten sind rein zufällig.


Kundennähe war und ist Autor Jürgen Weller stets wichtig. Er ist seit über 30 Jahren in der PR-Kommunikation für Tourismusregionen und -orte sowie Hotels, Resorts und andere Feriengastgeber beratend und ausführend tätig. Weller entwickelte und textete auch Gästezeitungen, Gastroführer und Gruppenplaner. Seine Reiseberichte und Aktionen sind in zig Medien erschienen. Schon immer war es ihm ein Anliegen, Anbieter aus „Gästesicht“ heraus und trendgemäß zu beraten. Die gute Kommunikation ist ihm ein Anliegen.   

Mittwoch, 7. Dezember 2016

Wo denn? Nach der Überschrift erst das Wichtige suchen




Diese Überschrift, die Headline,und der Text sind nicht real, sondern nur ausgedacht, ein Phantasieprodukt zur Darstellung eines Artikels.  (Repro: presseweller)


Mit drei Beispielen/ Scrollen oder in gedruckter Form weiter unten lesen


Dezember 2016. (DiaPrW). Die Überschrift in einem Online-Artikel oder in einem Druckerzeugnis lässt viel erwarten. Ist klar, schließlich soll die „Headline“ für Aufmerksamkeit sorgen. Das ist in Ordnung. Je nach Medium gibt es dazu noch eine Ober- oder eine Unterzeile. Der Text selbst sollte dann mit einer kurzen Zusammenfassung des Gesamttextes, Vorspann, beginnen und dann näher auf die Überschrift eingehen. Ab und zu sehe ich es auch anders. Manchmal musste ich weit in den Text lesen, um zum Kern der Überschrift zu kommen. Deshalb überfliege ich den Text und scrolle schnell weiter, in Druck-Medien richtet sich mein Augenmerk ebenfalls darauf, dort näher zu lesen, wo das "Ergebnis" der Überschrift im Vordergrund steht.

Abgesehen von Geschichten und Romanen mit Spannungsaufbau halte ich es für gut, wenn der Überschrift gemäß über das Aktuelle oder das Ereignis gleich weiter nach dem Vorspann berichtet wird. So sah man/ sieht man es auch in der Regel aus journalistischer Sichtweise. Nach und nach kann man dann im Text mehr zu Hintergründen erfahren. Das hatte schon im früheren Bleisatz bei den Printmedien einen weiteren Grund: Erwies sich der Text als zu lange beim Seitenbauen/ Umbruch (Mettage), konnte man einen Absatz abhängen, ohne dass der Sinn und wichtige Details der Hauptbotschaft verloren gingen. Das war praktisch. Im Prinzip hat sich das bis heute trotz Seitengestaltung im Redaktionssystem am Computer nicht verändert. Es können nur die jeweiligen Freiräume auf der jeweiligen Seite gefüllt werden. Reicht der Platz nicht, muss Überflüssiges weg, oder der gesamte Text muss in eine gekürzte Form gebracht werden. Aber: Die Hauptaussage muss erkenn- und nachvollziehbar sein!

Drei Beispiele
Alle folgenden Beispiele sind nur fiktiv und zur besseren Erläuterung erdacht!
Das „Strecken des Textes“ weit vor dem Kern der gewollten Aussage kostet Leser Zeit, um zum Hauptpunkt zu kommen. An den hier nicht realen drei Beispielen will ich es kurz erläutern:
„Neues Tablet mit Schiebefunktion“. Im Anreißer-Text wird kurz auf die Vorteile hingewiesen und nach „So“ auch ausgesagt, dass es so etwas nun gibt. Werden im Folgetext nun zuerst Smartphones, Tablets und Laptops beschrieben, kann erst später detailliert auf die Neuerung eingegangen werden. "Das neue Gerät lässt sich durch seine Schiebefunktion klein und handlich wie ein Smartphone benutzen, in der zweiten Stufe wird es zum Tablet und in der dritten schließlich zum Laptop. Möglich macht das eine ganz neue Technik ...". Das sollte meiner Auffassung nach eben gleich nach dem Vorspann kommen. 
Im zweiten erdachten und nicht realen Beispiel heißt es in der Überschrift „Skigebiet in Monte Alpina erweitert“. Im Vorspanntext geht es dann darum, das Skigebiet kurz vorzustellen. Dabei kommt es auch auf eine klare Örtlichkeitsbeschreibung an, damit die Leserschaft erfährt, wo genau dieses Skigebiet zu finden ist. Diese Problematik, dass die genaue Örtlichkeitsbeschreibung fehlt, ist hier und da auch bei Texten außerhalb des Tourismus zu sehen. Ein Manko!
Aber in dieser Beispiel-Überschrift steht „... ist erweitert“. Was heißt das? Gibt es jetzt zwei Pisten mehr oder wurde noch ein größeres Terrain für den Wintersport ausgebaut? In der Folge wäre es gut, wenn darauf direkt eingegangen würde: „In der Skiregion Monte Alpina sind nun die Arbeiten zur Erweiterung des Skigebiets nach mehrjähriger Planung und Bauzeit abgeschlossen. Unterhalb des Caravella-Massivs stehen Alpinski-Fahrern 15 weitere Pisten mit direkter Anbindung an das bisherige Alpin-Resort zur Verfügung. Dafür wurden zwei weitere Vierersessellifte in Betrieb genommen.“ … Gut. Auf Vorteile des Gebietes und anderes wird im weiteren Text hingewiesen.

Oder: „Urteil des BGH zu Öfen und Heizungen“. In diesem ebenfalls erdachten Fall geht es darum, dass es wegen der Abgas-/ Feinstaub – Emissionen hier und da um Klagen zum Betrieb von alten Kohle-/ Holzöfen und alten Holzheizungen ging. So wurde es im Vorspann kurz erläutert. Okay. Darüber, dass der Bundesgerichtshof (BGH) mit diesem nicht einfachen Fall beschäftigt ist, gab es schon Tage vorher Pressemeldungen. Schließlich könnten viele von dem Urteil betroffen sein, die alte Öfen oder reine Holzheizungen oder offene Kamine in Betrieb haben.
Im folgenden Text wird nun über solche Heizanlagen berichtet, im Internet eventuell auch noch mit direktem Link zu Anbietern moderner Heizungen. Wer weiter liest, erfährt dann erst weit unten, dass der BGH erst am heutigen Tag darüber entscheiden wird. Das heißt: Das Urteil steht noch gar nicht fest. Aber Aufmerksamkeit hat man erzielt, weil die Leserschaft oder die „User“ zumindest zum Teil der Meinung sein mussten, das Urteil wäre bereits gesprochen. Meiner Auffassung nach hätte man in solch einem Fall nur die Meldung gebraucht, dass der BGH heute zu diesem Fall entscheiden wird. Zweifellos interessanter und nachrichtenwertiger ist aber ein Bericht nach der Urteilsverkündung. Dann erfährt die Leserschaft, was Sache ist. Online-Medien haben dabei die Möglichkeit, relativ schnell zu reagieren und nach Urteilsverkündung auf die aktuelle Situation hinzuweisen. Bei Printmedien dauert es je nach Erscheinungsweise meist noch bis mindestens zum nächsten Tag.

Für Leser und Online-Nutzer
Wenn im Vorspann und in den ersten Sätzen nichts Wichtiges oder nachhaltig Erläuterndes zur Überschrift zu lesen ist und sie die übrigen Ausführungen wenig interessieren, scrollen Sie weiter und gucken Sie hin. Irgendwo im Text wird es eine Erklärung geben. So geht das manchmal auch bei Druck-Produkten. Wenn die Erläuterungen zur Überschrift nicht gleich im Text kommen – und die Details nicht interessieren – weiter unten schauen. Dann kann man meist erfahren, was der Grund für die Überschrift war.

Für PR-Schaffende: Na klar, so interessant es ist, was der Kunde im Einzelnen zu bieten hat, sollte sich die Ankündigung aus der Überschrift direkt weit oben im Text wiederfinden. Dann weiß die Leserschaft, was es Neues oder Aktuelles gibt und kann es im weiteren Text vertiefen. Je nach Thema und Berichtart klappt das auch mit dem heutigen "Storytelling" (Geschichte erzählen), bei dem man in einer kurzen Erzählform in den Text einsteigt.

Hinweis: Die Beispiele oben sind frei erfunden. Hin und wieder ist in Medien ein  "umgekehrter" Textaufbau zu lesen, bei dem das Wichtige oder der Kern erst "weiter unten" kommt. Auch klar: Zeitungen und andere Medien berichten weit überwiegend verständlich, auch in der üblichen Form mit direkter Erläuterung der Headline. Im PR-Bereich wird es ebenfalls meist so gehandhabt, dass das Neue, das besondere Ereignis, die Veranstaltung im Text-Vordergrund steht, bevor es allgemeine Hinweise gibt. Es ist aber bereichsumfassend eben nicht immer so. Der Text beruht auf meinen Ansichten zum Thema. Es mag auch andere Sichtweisen geben. 

Der Autor Jürgen Weller hat zig-Tausende Thementexte und lokale Texte sowie PR-Beiträge geschrieben und veröffentlicht. Mehr Themen auf diesem Blog oderüber "Magazine, Videos, Blogs" bei http://www.presseweller.de aufrufen.


Donnerstag, 31. März 2016

Ausstellungen, Basare und Einladungen


Klar, so könnte es auch gemeint sein. Porträts und mehr.

Viele Bilder einer Person, Babys am Stand und späte Einladungen

Von Jürgen Weller

Siegen. März 2016 (DiaPrW). Organisieren Sie auch schon einmal einen Basar, eine Ausstellung oder einen Tag der „offenen Tür“ in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Sozialeinrichtung? Informieren Sie die Presse mit einem Veranstaltungshinweis? Ich bekomme Woche für Woche zahlreiche dieser Meldungen. Wenn auch die Presse vieles übernimmt, ist es besser, direkt auf die Formulierung zu achten. Macht man das nicht, verstehen es zwar trotzdem viele, aber anders kann es besser und vor allem eindeutiger sein. 

Was wird verkauft und ausgestellt?

Gerade bekomme ich wieder einen „Baby-Basar“ auf den Tisch. Sollen da nun zuvorderst die im Kinderwagen geschobenen Kleinstkinder hinkommen? Oder liegen Babys auf den Verkaufstischen, die man sich bei Bedarf aussuchen und kaufen kann? Nein! Darum geht es natürlich hier zu Lande und hoffentlich auch anderswo nicht. Es wird ein Basar für Babyausstattung, für Bekleidung, Kinderwagen und mehr sein, richtig also ein „Basar für Babyausstattung“.
Bei Ausstellungen ist es ähnlich: „Die Galerie, das Museum zeigt Bilder von Ella Knopf*. Wie interessant mag das sein? Mal Porträts von Ella Knopf, mal in Wanderpose vor der Ginsburg, mal in Venedig? Wenn es nicht tatsächlich so ist, was auch möglich wäre, sollte da doch stehen: „Ausstellung mit Werken von Ella Knopf oder – noch besser – mit Werken der Künstlerin Ella Knopf: Aquarelle, Ölgemälde, Grafiken oder Fotos“. Je nach dem, was die Künstlerin ausstellt.

Immer wieder: „einladen am...“

Der Einladende kann ziemlich spät dran sein, um noch Besucher für das Konzert, das Theaterstück, den Basar, die Ausstellungseröffnung oder anderes zu gewinnen, wenn er auf den letzten Drücker einlädt, wie es häufig zu lesen ist: „Der Gesangverein Chorfreunde lädt am 30. März ab 20 Uhr zum Konzert in die Odeonhalle ein.“ Gut, dass es bereits früher bekannt ist. Richtig wäre es so: „Der Gesangverein ...“ lädt für Mittwoch, den 30. März, zum Konzert … ein. Konzertbeginn ist um 20 Uhr.“ Wie hier, macht es bei Veranstaltungen Sinn, auch direkt den Wochentag anzugeben. Das erleichtert dem Lesepublikum die Planung.

Klar, wir wollen nicht päpstlicher als der Papst sein. Schließlich werden die anderen Formulierungen ebenfalls „richtig“ verstanden, da sie häufig gedruckt, publiziert oder gesendet werden. Es sollen nur Hinweise sein, wie die Wortwahl auch genauer sein kann. Wir liegen selbst auch manchmal daneben. 

*Alle Namen, Bezeichnungen ohne realen Hintergrund, frei erfunden.